Ausgangslage
Vor etwas mehr als zwei Jahren sind die ersten BewohnerInnen in die neuen Mietwohnungen im «Flo & Fleur» Quartier an der Stationsstrasse in Liebefeld eingezogen. Die zweite Etappe wurde im Mai 2024 abgeschlossen und die dritte Etappe soll im anfangs/mitte 2025 abgeschlossen sein. Das Quartier ist gut durchmischt und es leben viele Familien mit kleinen Kindern dort. Damit die letzte Etappe abgeschlossen werden kann, wurde das Trottoir abgesperrt. Aktuell wird dort das Baumaterial gelagert und das Baustellepersonal stellt ihre Fahrzeuge dort ab. Ob die Absperrung überhaupt nötig ist, habe ich nicht hinterfragt. Damit die Fussgänger die Strasse überquere können, wurde ein provisorischer Fussgängerübergang erstellt. Dieser erfüllt seinen Zweck nicht und stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Die meisten Fahrzeugfahrer erkennen das Fussgängerschild nicht und halten entsprechend auch nicht an. Des Weiteren ist das Schild nur einseitig mit dem Fussgänger Logo beschriftet.
- Gleich vis-a-vis ist die Basisstufe I wo 4-8 jährige Kinder spielen und die Strasse regelmässig überqueren
- Keine 50 Meter entfernt befindet sich auch eine Kita. Die Kinder überqueren regelmässig die Strasse mit den BetreuerInnen, wenn Sie zum Spielplatz im Liebefeldpark oder an der Dübystrasse gehen.
- Im Flo&Fleur Quartier leben viele Familien, Studenten und Pendler, welche den Weg oft nutzen.
Rechtsgrundlage und Empfehlungen von Verbänden
Der betroffene Strassenabschnitt befindet sich in einer 30er Zone. Normalerweise gibt es keine Fussgängerstreifen in 30er Zonen, jedoch wurde ein solcher temporär eingerichtet. Fussgänger haben in 30er Zonen keinen Vortritt, können aber die Strasse an einer beliebigen, übersichtlichen Stelle überqueren. Dies ist natürlich nicht der Fall bei einem Fussgängerstreifen. {1}
Nach Art. 47 VRV muss ein Fussgänger den Fussgängerstreifen benützen, wenn dieser weniger als 50 m von der beabsichtigten Querungsstelle entfernt ist (50-m-Regel). Von der Schule bis nächsten Fussgängerstreifen sind es etwas unter 100m, somit kommt der Fussgängerstreifen bei der Könizstrasse nicht in Frage. {2}
Es gibt Empfehlungen des Fachverbandes «Fussgänger Schweiz» wie temporäre Fussgängerstreifen bei Baustellen einzurichten sind. Wie erwartet, gehört der Fussgängerübergang an der Stationsstrasse nicht zu den vorbildlichen Beispielen. Ganz im Gegenteil: Trottoir wurde durch die Baustelle ersatzlos unterbrochen, Umweg von über 200m muss gemacht werden, Unterbrechung des Trottoirs wird angezeigt, doch es bestehen keine Ersatzmassnahmen und keine klare Information.
Der folgende Abschnitt basiert auf Eigenrecherche und wurde nicht von einem Rechtsdienst validiert. Quellenangaben:
{1} BFU Ratgeber 30er Zonen
{2} BFU Fussgängerstreifen
{3} Fussverkehr Schweiz – Fussgängerführung bei Baustellen
Petition an Gemeinderat Köniz
Nachdem ich eine Diskussion mit einem Autofahrer hatte, ob er oder ich Vortritt hätte und andere Personen aus der Nachbarschaft meinten, sie hätten gleich schlechte Erfahrungen gesammelt, habe ich mich entschlossen eine Petition aufzusetzen. Da die Baustelle nur temporär für ca. 1 Jahr steht, habe ich entschieden, möglichst schnell zu reagieren. Die Petition wurde online für nur 3 Wochen aufgeschaltet und mit nur minimalem Aufwand beworben. Trotzdem konnten 35 Unterstützende gefunden werden und auch im Nachgang fand ich viel Zuspruch zur Aktion. Am 28.08.2024 wurde die Petition an den Gemeinderat eingereicht. Antwort noch ausstehend.
Nachtrag 03.09.2024
Im ähnlichem Zeitraum der Lancierung der Petition hat die Schulleitung der Basisstufe an der Stationsstrasse mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufgenommen. Zusammen mit der Polizei wurde die Situation geprüft und entschieden den provisorischen Fussgängerübergang direkt bei der Baustelle (siehe Fotos oben) aufzuheben und den Fussverkehr auf den Fussgängerstreifen an der Könizstrasse umzuleiten. Wie oben beschrieben, erachte ich diese Massnahme als nicht gesetzeskonform einerseits und andererseits als sehr gefährlich. Die wenigsten werden einen Umweg von über 200m machen (gesetzlich nicht verpflichtet, siehe oben) um die Strasse zu überqueren und dies in einem Quartier. Die Situation wurde verschlimmbessert! Ich werden diesen Entscheid anfechten. Des weiteren wurden die Empfehlungen des Fachverbandes Fussgänger Schweiz in keiner Weise berücksichtigt.